Rechtsprechung
BAG, 04.10.1990 - 2 AZR 201/90 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit einer betriebsbedingten, außerordentlichen Kündigung - Anforderungen an eine Änderungskündigung in Form einer Druckkündigung - Kündigung einer Stations-Krankenschwester wegen des Verdachts der Medikamentenabhängigkeit
- archive.org (Volltext/Leitsatz)
Außerordentliche Druck-(Änderungs-)kündigung
- archive.org
- bag-urteil.com
Außerordentliche Druck-(Änderungs-) kündigung
- RA Kotz
Druck- / Änderungs-/Kündigung (außerordentliche)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 626 (Druckkündigung, Änderungskündigung)
Außerordentliche Druck(Änderungs-)kündigung - Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 626
Außerordentliche Druckkündigung: Vorherige Anhörung des betroffenen Arbeitnehmers kein Wirksamkeitserfordernis - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Siegburg, 15.08.1989 - 4 (1) Ca 905/89
- LAG Köln, 20.02.1990 - 4 Sa 1295/89
- BAG, 04.10.1990 - 2 AZR 201/90
Papierfundstellen
- NJW 1991, 2307
- NZA 1991, 468
- BB 1991, 1199
- DB 1991, 2599
Wird zitiert von ... (43) Neu Zitiert selbst (11)
- BAG, 10.11.1988 - 2 AZR 215/88
Kündigung - Verhältnis zur Abmahnung
Auszug aus BAG, 04.10.1990 - 2 AZR 201/90
Der Arbeitgeber kann auf abgemahnte Gründe zur Unterstützung einer neuen Kündigung zurückgreifen, wenn weitere kündigungsrechtlich erhebliche Umstände eingetreten oder ihm nachträglich bekannt geworden waren (Senatsurteil vom 10. November 1988 - 2 AZR 215/88 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Abmahnung).Mahnt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer wegen eines Fehlverhaltens ab und beschäftigt ihn weiter, kann er später hierauf allein allerdings keine Kündigung mehr stützen, sondern nur unterstützend zurückgreifen, wenn weitere kündigungsrechtlich erhebliche Umstände eintreten oder ihm nachträglich bekannt werden (Senatsurteil vom 10. November 1988, aaO).
Habe er das aber selbst durch eine Abmahnung zu erkennen gegeben, dann könne er eine spätere negative Prognose nur durch neue Tatsachen belegen (Senatsurteil vom 10. November 1988, aaO, zu II 2 d, aa der Gründe).
- BAG, 19.06.1986 - 2 AZR 563/85
Voraussetzungen für betriebsbedingte Druckkündigung
Auszug aus BAG, 04.10.1990 - 2 AZR 201/90
Fehlt es an einer objektiven Rechtfertigung der Drohung, kommt eine Kündigung aus betriebsbedingten Gründen in Betracht (vgl. Senatsurteil vom 19. Juni 1986 - 2 AZR 563/85 - AP Nr. 33 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B II 2 a der Gründe, m.w.N.).Dabei ist jedoch Voraussetzung, daß die Kündigung das einzig in Betracht kommende Mittel ist, um die Schäden abzuwenden (Senatsurteil vom 19. Juni 1986, aaO, zu B II 2 b, aa der Gründe, m.w.N.).
- BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 62/83
Vorrang der Änderungskündigung vor Beendigungskündigung
Auszug aus BAG, 04.10.1990 - 2 AZR 201/90
Das Berufungsgericht geht insoweit im Ansatz zutreffend davon aus, daß nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine ordentliche wie eine außerordentliche Kündigung, gleichgültig, auf welche Gründe sie gestützt wird, erst in Betracht kommt, wenn keine Möglichkeit einer zumutbaren anderweitigen Beschäftigung auf einem freien Arbeitsplatz, u.U. auch zu ungünstigeren Bedingungen, besteht, wobei der Arbeitgeber bei Vorliegen einer solchen Möglichkeit die Weiterbeschäftigung von sich aus anbieten muß (BAGE 47, 26 = AP Nr. 8 zu § 2 KSchG 1969).
- BAG, 10.03.1977 - 2 AZR 79/76
Ordentliche Kündigung - Erkrankung - Entwicklung des Gesundheitszustandes - …
Auszug aus BAG, 04.10.1990 - 2 AZR 201/90
Insoweit kann nichts anderes gelten als für den Bereich der krankheitsbedingten Kündigung, die nicht schon deshalb unwirksam ist, weil sich der Arbeitgeber nicht vorher nach der Entwicklung des Gesundheitszustandes des Arbeitnehmers erkundigt hat (BAGE 29, 49 = AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit). - BAG, 11.04.1985 - 2 AZR 239/84
Nachschieben von Kündigungsgründen - Anhörung bei Verdachtskündigung
Auszug aus BAG, 04.10.1990 - 2 AZR 201/90
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 49, 39, 54 f. = AP Nr. 39 zu § 102 BetrVG 1972, zu C III 3 der Gründe) ist die Anhörung des Arbeitnehmers Wirksamkeitsvoraussetzung für eine ihm gegenüber ausgesprochene Verdachtskündigung. - BAG, 16.11.1989 - 6 AZR 64/88
Abmahnung: Anspruch des Arbeitnehmers auf Entfernung einer Abmahnung aus den …
Auszug aus BAG, 04.10.1990 - 2 AZR 201/90
Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16. November 1989 - 6 AZR 64/88 - (ZTR 1990, 199, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt) ist die Anhörung des Arbeitnehmers Voraussetzung für die Aufnahme ihm nachteiliger Beschwerden und Behauptungen in die Personalakte; verletzt der Arbeitgeber diese Anhörungspflicht, so kann der Arbeitnehmer die Entfernung des Vorgangs aus den Personalakten verlangen. - BAG, 03.04.1986 - 2 AZR 324/85
Verdachtskündigung - Anhörung des Betriebsrats
Auszug aus BAG, 04.10.1990 - 2 AZR 201/90
Um eine Verdachtskündigung geht es, wenn und soweit der Arbeitgeber seine Kündigung damit begründet, gerade der Verdacht eines nicht erwiesenen (strafbaren oder vertragswidrigen) Verhaltens habe das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zerstört (Senatsurteil vom 3. April 1986 - 2 AZR 324/85 - AP Nr. 18 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung, zu II 1 a der Gründe, m.w.N.). - BAG, 26.01.1962 - 2 AZR 244/61
Berufungsbegründungsfrist - Verlängerung über beantragte Zeitspanne - …
Auszug aus BAG, 04.10.1990 - 2 AZR 201/90
Zu berücksichtigen ist hierbei auch, inwieweit der Arbeitgeber die Drucksituation selbst in vorwerfbarer Weise herbeigeführt hat (Senatsurteil vom 26. Januar 1962 - 2 AZR 244/61 - AP Nr. 8 zu § 626 BGB Druckkündigung). - BAG, 17.04.1956 - 2 AZR 340/55
Verdacht der Untreue - Fristlose Entlassung - Vertrauensstellung - Filialleiter - …
Auszug aus BAG, 04.10.1990 - 2 AZR 201/90
Zu berücksichtigen ist hierbei auch, inwieweit der Arbeitgeber die Drucksituation selbst in vorwerfbarer Weise herbeigeführt hat (Senatsurteil vom 26. Januar 1962 - 2 AZR 244/61 - AP Nr. 8 zu § 626 BGB Druckkündigung). - BAG, 28.09.1989 - 2 AZR 111/89
Kündigung: Verdachtskündigung - Zulässigkeit - Voraussetzungen
Auszug aus BAG, 04.10.1990 - 2 AZR 201/90
Der Senat hat es jedoch bereits für die Verdachtskündigung abgelehnt, in Weiterentwicklung dieser Rechtsprechung auch eine Pflicht des Arbeitgebers zur Gegenüberstellung des verdächtigten Arbeitnehmers mit Gegenzeugen oder die Einschaltung der Staatsanwaltschaft zur Durchführung weiterer Ermittlungen als Wirksamkeitsvoraussetzung anzusehen (Urteile vom 26. Februar 1987 - 2 AZR 170/86 - und vom 28. September 1989 - 2 AZR 111/89 - nicht veröffentlicht). - BAG, 26.02.1987 - 2 AZR 170/86
- BAG, 18.07.2013 - 6 AZR 420/12
Ordnungsgemäße Erhebung einer Kündigungsschutzklage - ordentliche …
Zu berücksichtigen ist hierbei auch, inwieweit der Arbeitgeber die Drucksituation selbst in vorwerfbarer Weise herbeigeführt hat (BAG 4. Oktober 1990 - 2 AZR 201/90 - zu II 3 der Gründe) .Der Arbeitgeber sieht sich mit der Druckausübung konfrontiert, auch wenn sie inhaltlich unberechtigt sein sollte (vgl. BAG 4. Oktober 1990 - 2 AZR 201/90 - zu III 1 b bb der Gründe) .
- LAG Hessen, 13.07.2016 - 18 Sa 1498/15
Kündigung eines Arbeitsverhältnisses auf Verlangen der New Yorker …
Den bisher von der Rechtsprechung anerkannten oder verworfenen Fällen einer "echten Druckkündigung" ist gemeinsam, dass ein Dritter bzw. Dritte, seien es Vertragspartner oder die Arbeitskollegen, die Zusammenarbeit mit einem bestimmten Arbeitnehmer verweigern und deshalb dem Arbeitgeber mit Abbruch der Geschäftsbeziehungen oder Kündigung drohen (vgl. ergänzend: BAG Urteil vom 31. Januar 1996 - 2 AZR 158/95 - NZA 1996, 581; BAG Urteil vom 04. Oktober 1990 - 2 AZR 201/90 - NZA 1991, 468; BAG Urteil vom 19. Juni 1986 - 2 AZR 563/85 - NZA 1987, 21).Der Arbeitgeber hat abzuwägen, ob er dem Druck nachgibt oder nicht, und er ist verpflichtet, sich schützend vor den betroffenen Arbeitnehmer zu stellen, wobei auch zu berücksichtigen ist, ob er die Drucksituation selbst in vorwerfbarer Weise herbeigeführt hat (…BAG Urteil vom 18. Juli 2013 - 6 AZR 420/12 - NZA 2014, 109, Rz. 39; BAG Urteil vom 04. Oktober 1990 - 2 AZR 201/90 - NZA 1991, 468, Rz. 43).
- BAG, 31.01.1996 - 2 AZR 158/95
Außerordentliche Druckkündigung - Änderungskündigung
Das Bundesarbeitsgericht hat eine als Kündigungsgrund angeführte Drucksituation alternativ unter den Gesichtspunkten verhaltens- bzw. personenbedingte oder betriebsbedingte Kündigung geprüft (vgl. etwa BAG Urteile vom 10. Oktober 1957 - 2 AZR 32/56 - AP Nr. 1 zu § 626 BGB Druckkündigung;… vom 26. Januar 1962 - 2 AZR 244/61 - AP Nr. 8, aaO, zu II 4 der Gründe;… vom 18. September 1975 - 2 AZR 311/74 - AP Nr. 10, aaO; grundlegend Urteile vom 19. Juni 1986 - 2 AZR 563/85 - AP Nr. 33 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 2 der Gründe und vom 4. Oktober 1990 - 2 AZR 201/90 - AP Nr. 12 zu § 626 BGB Druckkündigung, zu II 1 der Gründe) und hat dazu ausgeführt, eine Druckkündigung liege vor, wenn Dritte unter Androhung von Nachteilen für den Arbeitgeber von diesem die Entlassung eines bestimmten Arbeitnehmers verlangten; dabei seien zwei Fallgruppen zu unterscheiden: Das Verlangen des Dritten könne gegenüber dem Arbeitgeber durch ein Verhalten des Arbeitnehmers oder einen in dessen Person liegenden Grund objektiv gerechtfertigt sein.
- LAG Düsseldorf, 13.06.2016 - 9 Sa 233/16
Präjudizielle Bindungswirkung eines Verfahrens nach § 104 BetrVG für das …
BAG v. 18.07.2013 - 6 AZR 420/12, NZA 2014, 109; BAG v. 31.1.1996 - 2 AZR 158/95, AP § 626 BGB Druckkündigung Nr. 13; BAG v. 4.10.1990 - 2 AZR 201/90, AP § 626 BGB Druckkündigung Nr. 12; BAG v. 19.6.1986 - 2 AZR 563/85, AP § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 33; KR/Griebeling § 1 KSchG Rdnr. 586. Die Druckkündigung passt indes nicht in das System der betriebsbedingten Kündigung. - BAG, 08.06.2000 - 2 ABR 1/00
Kündigung eines Betriebsratsmitglieds
Dazu müßten Dritte von der Arbeitgeberin unter Androhung von Nachteilen die Entlassung des Beteiligten zu 3) verlangt haben (vgl. Senat 4. Oktober 1990 - 2 AZR 201/90 - AP BGB § 626 Druckkündigung Nr. 12 = EzA BGB § 626 Druckkündigung Nr. 2 zu II 1 der Gründe; 31. Januar 1996 - 2 AZR 158/95 - BAGE 82, 124, 134 f.). - LAG Baden-Württemberg, 26.08.2016 - 1 Sa 14/16
Echte Druck(änderungs)kündigung - Schlachthofbetreiber
Typische Fälle einer echten Druckkündigung sind Drohungen der Belegschaft mit Streik oder Massenkündigungen oder die Androhung des Abbruchs von Geschäftsbeziehungen für den Fall der Weiterbeschäftigung eines bestimmten Arbeitnehmers (…zuletzt BAG 18. Juli 2013 - 6 AZR 420/12 - Rn. 39;… zuvor: BAG 19. Juli 1986 - 2 AZR 536/85 - Rn. 26; BAG 4. Oktober 1990 - 2 AZR 201/90 - Rn. 43;… BAG 31. Januar 1996 - 2 AZR 158/95 - Rn. 29;… BAG 26. Juni 1997 - 2 AZR 502/96 - Rn. 22;… KR-FischerMe. 11. Aufl. § 626 BGB Rn. 220 ff;… APS-Dörner/Vossen 4. Aufl. § 626 BGB Rn. 336 ff;… HaKo-Mestwerdt/Zimmermann 5. Aufl. § 1 KSchG Rn. 796 ff)).Dennoch ist eine echte Druckkündigung auch im öffentlichen Dienst nicht von vorneherein ausgeschlossen (vgl. BAG 4. Oktober 1990 - 2 AZR 201/90 - und 31. Januar 1996 - 2 AZR 158/95 - betr. die Kündigung einer Krankenschwester bzw. die Leiterin eines Kindergartens).
- BAG, 18.07.2013 - 6 AZR 421/12
Ordnungsgemäße Erhebung einer Kündigungsschutzklage - ordentliche …
Zu berücksichtigen ist hierbei auch, inwieweit der Arbeitgeber die Drucksituation selbst in vorwerfbarer Weise herbeigeführt hat (BAG 4. Oktober 1990 - 2 AZR 201/90 - zu II 3 der Gründe) .Der Arbeitgeber sieht sich mit der Druckausübung konfrontiert, auch wenn sie inhaltlich unberechtigt sein sollte (vgl. BAG 4. Oktober 1990 - 2 AZR 201/90 - zu III 1 b bb der Gründe) .
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.09.2016 - 7 Sa 18/16
Überstundenvergütung - Kündigung im Kleinbetrieb
127 Außerdem ist der Arbeitgeber - anders als bei der Verdachtskündigung - nicht verpflichtet, den Arbeitnehmer vor der Druckkündigung anzuhören (BAG, Urteil vom 4. Oktober 1990 - 2 AZR 201/90 - NZA 1991, 468).Darauf, ob der Arbeitnehmer, dessen Entlassung gefordert wird, gegen ihn von dritter Seite erhobene Vorwürfe entkräften könnte, kommt es nicht an, wenn diese auf ihrer Forderung nach Entlassung des Arbeitnehmers ohne Rücksicht darauf besteht, ob sie berechtigt oder unberechtigt ist (BAG, Urteil vom 4. Oktober 1990 - 2 AZR 201/90 - NZA 1991, 468, 469).
Dies läuft jedoch auf eine Gegenüberstellung des Arbeitnehmers mit den seine Einlassung fordernden Arbeitnehmern hinaus, die ebenso wenig zur Wirksamkeitsvoraussetzung für die Druckkündigung erhoben werden kann wie seine Gegenüberstellung mit den ihn belastenden Zeugen als Voraussetzung für eine Verdachtskündigung (BAG, Urteil vom 4. Oktober 1990 - 2 AZR 201/90 - NZA 1991, 468, 469 f.).
- ArbG Magdeburg, 25.01.2012 - 3 Ca 1917/11
Druckkündigung - Weigerung der Belegschaft zur Zusammenarbeit aufgrund der …
Die angedrohten bzw. drohenden Nachteile, für den Fall, dass der Arbeitgeber dem Druck nicht nachgibt, müssen von erheblichem Gewicht sein, etwa schwere wirtschaftliche Schäden ernsthaft drohen (BAG 04.10.1990 - 2 AZR 201/90, NZA 1991, 468; LAG Hamburg 03.04.2009 - 6 Sa 47/08 zitiert über Juris; LAG Rheinland-Pfalz 18.02.2008 - 5 Sa 381/07, zitiert über Juris).Des Weiteren darf der Arbeitgeber die Drucksituation nicht in vorwerfbarer Weise selbst herbeigeführt haben (BAG 04.10.1990 - 2 AZR 201/90 a.a.O.; LAG Rheinland-Pfalz 18.02.2008 - 5 Sa 381/07, zitiert über Juris).
Nur dann, wenn diese Versuche des Arbeitgebers erfolglos bleiben, also etwa die Belegschaft weiterhin ernsthaft die Zusammenarbeit mit dem betroffenen Arbeitnehmer ablehnt, kann eine Kündigung gerechtfertigt sein (BAG 04.10.1990 - 2 AZR 201/90 a.a.O.; LAG Hamm 20.01.2011 - 15 Sa 20/10 zitiert über Juris; LAG Hamburg 03.04.2009 - 6 Sa 47/08 zitiert über Juris).
- LAG Hessen, 29.10.2010 - 19 Sa 275/10
Außerordentliche Änderungskündigung - personenbedingte Druckkündigung - …
Nur dann, wenn diese Versuche des Arbeitgebers keinen Erfolg haben, die Belegschaft also beispielsweise ernsthaft die Zusammenarbeit mit dem betroffenen Arbeitnehmer verweigert, kann eine Kündigung gerechtfertigt sein (BAG 19. Juni 1986 - 2 AZR 562/85 - AP Nr. 33 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, unter B. II. 2. a); BAG 4. Oktober 1990 - 2 AZR 201/90 - AP Nr. 112 zu § 626 BGB Druckkündigung, unter II. 1.; BAG 31. Januar 1996, a. a. O., ebd.) . - LAG Sachsen-Anhalt, 29.03.2012 - 3 Sa 426/10
Arbeitnehmereigenschaft - Weisungsgebundenheit - Unwirksamkeit einer ordentlichen …
- LAG Hessen, 08.09.2010 - 3 Sa 2008/09
Außerordentliche betriebsbedingte Druckkündigung - verhaltensbedingte Kündigung …
- LAG Sachsen-Anhalt, 09.07.2015 - 3 Sa 462/13
Betriebsbedingte Druckkündigung - drohende Forderung eines Geldgebers
- LAG Sachsen-Anhalt, 29.03.2012 - 3 Sa 427/10
Arbeitnehmereigenschaft - Weisungsgebundenheit - Unwirksamkeit einer ordentlichen …
- OLG München, 21.09.2011 - 7 U 4957/10
Statthaftigkeit des Urkundsprozesses
- LG München I, 15.10.2010 - 5 HKO 2122/09
Urkundenprozess: Vergütungsansprüche aus einem Vorstandsdienstvertrag; …
- LAG Hessen, 08.12.2009 - 1 Sa 394/09
Führungsverhalten einer Kindergartenleiterin - Vertragsverstoß - mangelnde …
- OLG München, 21.09.2011 - 7 U 4956/10
Statthaftigkeit des Urkundsprozesses
- LAG Hessen, 19.10.2004 - 1 Sa 19/04
Wirksamkeit einer außerordentlichen personenbedingten Kündigung einer Leiterin …
- LAG Hessen, 27.06.2012 - 2 Sa 578/11
Außerordentliche Kündigung wegen Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz - …
- LAG Hamm, 13.01.2000 - 17 Sa 1712/99
Wirksamkeit außerordentlicher fristloser Kündigung ; Anwendbarkeit der für …
- LAG Hamm, 22.11.2001 - 17 Sa 1178/01
Zugang einer außerordentlichen fristlosen Kündigung durch Aushändigung im …
- LAG Hamm, 07.12.2000 - 17 Sa 1447/00
Außerdienstlich versuchter schwerer Diebstahl eines Arbeiters mittels Werkzeug …
- ArbG Frankfurt/Main, 10.11.2015 - 5 Ca 2382/15
Voraussetzungen einer "echten" Druckkündigung - Anweisung einer ausländischen …
- LAG Hamburg, 03.04.2009 - 6 Sa 47/08
Druckkündigung durch Arbeitgeber
- LAG Hamm, 23.05.2013 - 15 Sa 1784/12
Voraussetzungen für eine Druckkündigung - Auflösungsantrag des Arbeitgebers
- LAG Düsseldorf, 26.07.1996 - 15 Sa 165/96
Verdachtskündigung; Einstellung des Ermittlungsverfahrens; Wiedereinstellung
- LAG Hamm, 27.06.1996 - 17 Sa 2288/95
Kündigung: außerordentliche Verdachtskündigung
- LAG Hamm, 20.01.2011 - 15 Sa 20/10
Unwirksame außerordentliche verhaltensbedingte Druckkündigung wegen falscher …
- LAG Hamm, 25.02.1999 - 17 Sa 2281/98
Ordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses; Soziale Rechtfertigung; …
- LG München I, 15.10.2010 - 5 HKO 1762/09
HRE Vergütung unter Vorbehalt
- LAG Baden-Württemberg, 31.05.1995 - 12 Sa 188/94
Kündigung: außerordentliche Kündigung - Abgrenzung zwischen Verdachts- und …
- LAG Hessen, 28.09.2001 - 2 Sa 1270/99
Außerordentliche Kündigung
- LAG Hamm, 23.08.2012 - 15 Sa 586/12
Außerordentliche Kündigung des ordentlich unkündbaren Arbeitsverhältnisses wegen …
- LAG Hamm, 10.05.2000 - 2 Sa 1669/99
Anspruch auf Entfernung einer schriftlichen Abmahnung aus der Personalakte ; …
- LAG Hessen, 20.03.2014 - 5 Sa 1145/13
Fristlose Kündigung - Hausverbot
- LAG Hamm, 25.11.1999 - 4 Sa 448/99
Streitigkeit über die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, über die …
- LAG Hamm, 04.05.1999 - 4 Sa 1298/98
Rechtswirksamkeit einer ordentlichen Kündigung ; Anspruch auf …
- ArbG München, 29.04.2015 - 9 Ca 14845/14
Druckkündigung - Betriebsverfassungsrechtlicher Weiterbeschäftigungsanspruch
- ArbG Frankfurt/Main, 10.11.2015 - 5 Ca 2268/15
Voraussetzungen einer "echten" Druckkündigung - Anweisung einer ausländischen …
- ArbG Frankfurt/Main, 10.11.2015 - 5 Ca 2383/15
Voraussetzungen einer "echten" Druckkündigung - Anweisung einer ausländischen …
- ArbG Frankfurt/Main, 10.11.2015 - 5 Ca 2210/15
Voraussetzungen einer "echten" Druckkündigung - Anweisung einer ausländischen …
- OLG Frankfurt, 14.11.1997 - 10 U 188/96
Fristlose Kündigung des Dienstverhältnisses wegen vertraglicher …